ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND BESONDERE BESTIMMUNGEN DER MAYA TEAM d.o.o., Volče 87c, 5220 Tolmin, USt-ID: SI24153044 / JAHR 2020
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Anweisungen für Camp Labrca sowie für Sport- und Geschäftsprogramme sind ein integraler Bestandteil sämtlicher Aktivitäten, Programme und Pakete, die von der Firma MAYA TEAM d.o.o. angeboten werden, sowie von verschiedenen Formen gegenseitiger, im Voraus vereinbarter Vergütungen.
Sie sind Bestandteil der Angebote/Verträge, die zwischen der Reiseagentur Maya Team (im Folgenden: MTTA) und dem Kunden abgeschlossen werden – unabhängig davon, ob es sich dabei um:
- eine Einzelperson, die an einer bestimmten Aktivität, einem Programm, Paket oder einer Dienstleistung teilnimmt,
- eine Gruppe einzelner Teilnehmer an einer bestimmten Aktivität, einem Programm, Paket oder einer Dienstleistung,
- ein Unternehmen, eine Institution, einen Verein oder eine Organisation handelt, die ihre Mitarbeiter, Mitglieder oder Geschäftspartner im eigenen Namen zur Teilnahme an einem bestimmten Paket, Programm, einer Dienstleistung oder Aktivität einlädt, oder
- um andere Reiseagenturen, die MTTA-Aktivitäten, -Pakete, -Dienstleistungen oder -Programme über ihr eigenes Vertriebsnetz als autorisierte Partneragenturen verkaufen.
Die Kunden können sich mit den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MTTA (im Folgenden: AGB) in den Büros von MTTA und/oder auf der Website www.maya.si vertraut machen, auf der ein öffentlich zugänglicher Link zu den AGB bereitgestellt ist.
Die AGB enthalten außerdem:
- eine Preisliste für sportbezogene Aktivitäten sowie
- eine Preisliste der Dienstleistungen im Camp Labrca.
Beide Preislisten sind sowohl auf der Website www.maya.si als auch in den Büros von MTTA einsehbar.
MTTA kann die AGB auf Wunsch des Kunden auch den Angeboten, Verträgen oder Proformarechnungen beifügen.
Die in den AGB beschriebenen Aktivitäten, Pakete, Dienstleistungen und Programme sind Bestandteil der Sport- und Geschäftstourismusaktivitäten von MTTA und des Camp Labrca als integraler Teil des Unternehmens Maya team d.o.o.
Als Kunde gilt jede Person, Firma, Vereinigung, Einrichtung, Freundesgruppe oder Reiseagentur, die eine gültige Reservierung vorgenommen oder ein bestimmtes Paket, Programm, eine Aktivität oder eine andere von MTTA angebotene Dienstleistung erworben und bezahlt hat.
Der Kunde kann auch ein Unternehmen sein, das im Voraus – also vor der Durchführung der Aktivität, des Programms oder des Pakets – eine Vereinbarung über gegenseitige Vergütung mit MTTA getroffen hat.
Die AGB gelten in Bezug auf den Datenschutz auch für Nutzer der Website www.maya.si.
Der Kunde gilt als über die AGB von MTTA informiert und hat unwiderruflich zugestimmt, sobald mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- EINZELTEILNEHMER:
- Durch die Unterzeichnung einer Gegenseitigkeitsvereinbarung bestätigt der Teilnehmer, dass er über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen informiert ist und diesen unwiderruflich zustimmt.
- Durch eine schriftliche Bestätigung an eine der E-Mail-Adressen von MTTA bestätigt der Teilnehmer den Namen des gewählten Aktivitätsprogramms, Pakets oder der Dienstleistung, das Ankunftsdatum sowie die Anzahl der Teilnehmer.
- Der Teilnehmer hat eine bestimmte Aktivität über die Website von MTTA reserviert und bezahlt.
- UNTERNEHMEN, INSTITUT, VEREIN ODER ORGANISATION:
- Durch das Senden einer schriftlichen Bestellung für eine bestimmte Aktivität, ein Paket, eine Dienstleistung oder ein Programm an eine der E-Mail-Adressen von MTTA bestätigt die Organisation, dass sie mit den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vertraut ist und diesen unwiderruflich zustimmt.
- Durch die Überweisung einer Anzahlung auf das laufende Konto von MTTA in Höhe eines vereinbarten Prozentsatzes des Wertes einer vorab vereinbarten Gegenseitigkeitsvereinbarung bestätigt die Organisation ebenfalls, dass sie die Bestimmungen der AGB kennt und ihnen unwiderruflich zustimmt. Die Vereinbarung kann schriftlich oder mündlich getroffen werden. Wenn das Angebot von einem Unternehmen, Institut, Verein oder einer Organisation erfolgt, muss die Bestätigung schriftlich per Post, E-Mail, Fax, MMS oder SMS übermittelt werden.
- Durch den Abschluss einer Vereinbarung über die genaue Höhe der Vergütung im Rahmen einer vorab vereinbarten Gegenseitigkeitsvereinbarung für eine bestimmte Aktivität, ein Programm, eine Dienstleistung oder ein Paket bestätigt die Organisation, dass sie die Bestimmungen der AGB kennt und ihnen unwiderruflich zustimmt. Die Vergütung muss schriftlich bestätigt werden.
- REISEAGENTUR:
- Durch eine schriftliche Bestätigung (Voucher oder Firmenbestellformular), die an eine der E-Mail-Adressen von MTTA gesendet wurde, bestätigt die Reiseagentur den Namen der gewählten Aktivität, des Programms, der Dienstleistung oder des Pakets, das Ankunftsdatum sowie die Anzahl der Teilnehmer.
- Sie hat den vertraglich vereinbarten Betrag des Gesamtwerts der Transaktion, der zur Bestätigung und Reservierung einer Aktivität, eines Programms, einer Dienstleistung oder eines Pakets erforderlich ist, bezahlt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten außerdem wichtige Anweisungen (Haftungserklärung bzw. gemeinsame Haftung während sportlicher Aktivitäten und Anmeldeformular für Camp Labrca), durch die der Kunde vor Inanspruchnahme der Dienstleistungen oder vor Beginn jeder sportlichen Aktivität darauf hingewiesen wird – und durch seine Unterschrift bestätigt –, dass er den Bestimmungen zustimmt, seine unwiderrufliche Einwilligung dazu erteilt und sich verpflichtet, die Regeln und Anweisungen von MTTA zu befolgen sowie den Weisungen des MTTA-Personals während der Durchführung der sportlichen Aktivitäten und der Erbringung der Dienstleistungen Folge zu leisten. Unabhängig davon, ob der Kunde eine Einzelperson, ein Unternehmen, ein Institut, ein Verein oder eine Agentur ist, müssen alle Teilnehmer, die an einer sportlichen Aktivität teilnehmen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, die genannten Anweisungen lesen und unterschreiben. Wenn eine oder mehrere Personen nicht bereit sind zu unterschreiben oder den Anweisungen nicht zustimmen, dürfen sie keine Dienstleistungen von MTTA in Anspruch nehmen und nicht an Aktivitäten teilnehmen, die von MTTA organisiert werden – unabhängig davon, ob die Aktivität oder Dienstleistung bezahlt, teilweise bezahlt oder im Rahmen einer Gegenseitigkeitsvereinbarung erbracht wurde. Ebenso dürfen Personen, die die in den Anweisungen festgelegten Voraussetzungen (siehe SICHERHEIT WÄHREND DER AKTIVITÄTEN) nicht erfüllen, nicht an den Aktivitäten teilnehmen.
2. BEDEUTUNG DER BEGRIFFE AKTIVITÄTEN, PROGRAMME, PAKETE UND DIENSTLEISTUNGEN
- AKTIVITÄTEN: Sportliche Aktivitäten, die MTTA selbst organisiert oder deren Durchführung anderen geprüften und lizenzierten Sportagenturen übertragen wird.Zu den angebotenen Aktivitäten gehören: Rafting, Mini-Rafting, Kajakfahren, Sit-on-Top-Kajakfahren, Canyoning, Mountainbike-Touren, Ziplining, SUP, Höhlenbegehungen, Free-Solo-Klettern, Überleben in der Wildnis, Wandern und Paragleiten. Zu den Aktivitäten gehören außerdem die Organisation von Picknicks, Mittagessen und anderen Formen gesellschaftlicher und unterhaltender Veranstaltungen, die im Sport- und Freizeitzentrum Labrca des Unternehmens stattfinden.
- PROGRAMME: Eintägige Veranstaltungen, die MTTA selbst organisiert oder deren Organisation anderen geprüften und lizenzierten Agenturen übertragen wird. Sie können eine oder mehrere Aktivitäten in Kombination mit Essen und Getränken umfassen. Programme können Teambuilding- oder Teambonding-Elemente beinhalten und mit Soft-Skills-Workshops oder Teamaufgaben kombiniert werden. Darüber hinaus können sie auch spezialisierte Teambuilding-Programme umfassen, die eine Kombination aus Erfahrungslernen und Reflexion sowie die Übertragung wesentlicher Teamfähigkeiten in den Arbeitsalltag bieten.
- PAKETE: Mehr- oder zweitägige Veranstaltungen, die MTTA selbst organisiert oder deren Organisation anderen geprüften und lizenzierten Agenturen übertragen wird. Sie werden unterteilt in:
- Sportpakete (aktive Familienurlaube, kurze Aktivwochenenden, individuelle Aktivurlaube), die auf sportliche Aktivitäten ausgerichtet sind,
- Unterkunftspakete (mehrtägige Aufenthalte einzelner Gäste oder Gruppen im Camp Labrca oder in anderen Unterkünften) sowie
- Business-Pakete (Teambuilding, Incentive, Teambonding). Jedes Paket umfasst eine Vielzahl verschiedener Dienstleistungen. Das Programm wird für jeden Tag des Paketzeitraums individuell festgelegt und vereinbart.
- DIENSTLEISTUNGEN: Ein vom Kunden beauftragter und von MTTA ausgeführter Auftrag, für den MTTA eine Rechnung ausstellt. Der Begriff „Dienstleistungen“ umfasst außerdem verschiedene Gastronomie- und Beherbergungsleistungen im Camp Labrca oder in anderen Unterkünften, bei denen MTTA ausschließlich die Unterkunft anbietet und berechnet – entweder ohne zusätzliche Aktivitäten oder als Bestandteil eines MTTA-Pakets.
3. DIENSTLEISTUNGEN, DIE IN DEN AKTIVITÄTEN, PROGRAMMEN ODER PAKETEN VON MTTA ENTHALTEN ODER NICHT ENTHALTEN SIND
Die Preise der Aktivitäten, Programme, Dienstleistungen oder Pakete umfassen alle Leistungen, die im Angebot bzw. Vertrag aufgeführt sind und denen der Kunde durch die Bestätigung der Reservierung zugestimmt hat.
Zusatzleistungen sind alle Leistungen, die zusätzlich zu den im Voraus vereinbarten Aktivitäten, Programmen, Paketen oder Vergütungen bestellt werden.
Diese sind nicht im Angebot/Vertrag enthalten und werden daher separat als Zuschlag berechnet. Die Zahlung für Zusatzleistungen erfolgt nach Erbringung der Leistung, innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung der Rechnung durch MTTA.
Zu den Zusatzleistungen können unter anderem Essen, Getränke sowie zusätzliche Einzel- oder Gruppenaktivitäten gehören.
In bestimmten Fällen können Essen und/oder Getränke bereits im Angebot enthalten sein. In solchen Fällen fallen keine zusätzlichen Kosten an, es sei denn, der Kunde bestellt weitere Speisen oder Getränke, die nicht Teil des zuvor vereinbarten Angebots/Vertrags sind.
Der Kunde bestätigt die Zusatzleistungen schriftlich und vor der Ankunft und kann auch während des Programms, Pakets oder der Aktivität weitere Zusatzleistungen bestellen.
Jede Zusatzleistung muss immer schriftlich bestätigt werden.
Sonstige Leistungen sind Leistungen, die nicht Teil des Programms sind, jedoch für die Durchführung des Programms erforderlich sind – z. B. Unterkunft und Verpflegung für die Instruktoren bei mehrtägigen Programmen, Kilometergeld der Instruktoren bis zum Ort der Durchführung der Aktivität/des Programms/des Pakets, Transport der Teilnehmer zum Veranstaltungsort, sofern vom Kunden bestellt usw.
Der Kunde muss auch für solche Leistungen aufkommen, wenn die Anwesenheit des MTTA-Teams oder eines Teils des Teams am Veranstaltungsort erforderlich ist.
Die Unterkunftskosten für Fahrer und Begleiter (Guides) sind niemals im Angebot enthalten, sondern werden vom Kunden immer als zusätzliche Kosten übernommen, wenn Übernachtungen für Fahrer und/oder Instruktoren oder Guides zur reibungslosen Durchführung des Programms erforderlich sind.
Versteckte Kosten sind Gebühren, die Agenturen und Unternehmen üblicherweise ohne vorherige Ankündigung berechnen, z. B. Eintrittsgelder, Trinkgelder, unangekündigte Besuche in Geschäften mit lokalen Produkten usw.
MTTA erhebt keine versteckten Kosten und berechnet niemals solche Gebühren.
4. ANMELDUNG/RESERVIERUNG UND BEZAHLUNG VON AKTIVITÄTEN, PROGRAMMEN, PAKETEN UND DIENSTLEISTUNGEN
Der Kunde kann sich für Aktivitäten, Programme, Pakete oder Dienstleistungen bei MTTA, bei einer von MTTA autorisierten Agentur, über das Internet oder per E-Mail an eine der E-Mail-Adressen von MTTA anmelden bzw. eine Reservierung vornehmen.
Bei der Anmeldung/Reservierung bestätigen beide Parteien, MTTA und der Kunde, die Reservierung schriftlich; dies gilt als Unterzeichnung eines Vertrags und zugleich als Bestätigung der Reservierung und enthält Angaben zu der Aktivität, dem Programm, der Dienstleistung oder dem Paket, für das sich der Kunde angemeldet hat, bzw. einen Verweis auf den Namen des Programms, der Aktivität, des Pakets oder der Dienstleistung, unter dem diese Daten aufgeführt sind.
Für Sportaktivitäten akzeptiert MTTA auch telefonische Reservierungen von örtlichen Beherbergungsbetrieben und anderen touristischen Informationsstellen oder -zentren, mit denen eine vorherige Vereinbarung über die Annahme telefonischer Reservierungen besteht.
Die Anmeldung/Reservierung des Kunden gilt als bestätigt, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
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EINZELTEILNEHMER EINER AKTIVITÄT:
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Das MTTA-Personal hat den Namen der gewählten Aktivität, des Programms, Pakets oder der Dienstleistung, das Ankunftsdatum sowie die Teilnehmerzahl in einer schriftlichen Mitteilung bestätigt, die von einer der E-Mail-Adressen von MTTA, einem der registrierten MTTA-Social-Media-Konten oder einer der veröffentlichten Telefonnummern in Form einer SMS- oder MMS-Nachricht gesendet wurde.
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Der Kunde hat eine bestimmte Aktivität im MTTA-Büro oder über die MTTA-Website reserviert und bezahlt.
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Der Kunde hat eine Zahlungsbestätigung über die Anzahlung für eine im Voraus vereinbarte Aktivität, ein Programm, eine Dienstleistung oder ein Paket an das laufende Konto von MTTA gesendet, und MTTA hat schriftlich bestätigt, dass die Zahlung eingegangen ist.
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UNTERNEHMEN, INSTITUT ODER VEREIN:
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Wenn der Kunde das für ihn erstellte und von MTTA zugesandte Angebot oder eine mündlich getroffene Vereinbarung zwischen dem Kunden und MTTA bestätigt, muss er dies schriftlich an eine der E-Mail-Adressen von MTTA oder an eine der veröffentlichten Telefonnummern (per SMS oder MMS) tun. Die Bestätigung muss das Reservierungsdatum enthalten, das sich auf das von MTTA gesendete Angebot oder die mündliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und MTTA (z. B. Telefongespräch, Zoom usw.) bezieht. Alternativ gilt das Angebot auch dann als bestätigt, wenn der Kunde ein Bestellformular (als E-Mail-Anhang) sendet, das sich auf das von MTTA gesendete Angebot bezieht. Nach der Bestätigung der Aktivität, des Programms, der Dienstleistung oder des Pakets durch den Kunden auf eine dieser Weisen wird MTTA die Vereinbarung schriftlich bestätigen (per E-Mail, SMS, MMS usw.). Basierend auf dem vereinbarten Angebot stellt MTTA eine oder mehrere Proformarechnungen über den zuvor vereinbarten Betrag aus – gegebenenfalls mit mehreren Zahlungsterminen. Innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Aktivität, des Programms, der Dienstleistung oder des Pakets stellt MTTA die Rechnung über den Restbetrag aus, der innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist. Das vom Kunden gesendete Bestellformular muss folgende Angaben enthalten: Anzahl der Personen, Datum der Aktivität, des Pakets, der Dienstleistung oder des Programms sowie den Namen des Angebots/Vertrags, auf den sich das Bestellformular bezieht. Wenn der Kunde den Restbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt, behält sich MTTA das Recht vor, Verzugszinsen gemäß der slowenischen Gesetzgebung zu berechnen.
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Wenn der Kunde gemäß einer vorherigen Vereinbarung und ausgestellten Proformarechnung den vereinbarten Betrag oder Prozentsatz des Gesamtwerts (Anzahlung) auf das laufende Konto von MTTA überweist.
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Wenn der Kunde und MTTA eine gegenseitige Vergütungsvereinbarung über einen genau festgelegten Betrag für eine im Voraus vereinbarte Aktivität, Dienstleistung, ein Programm oder ein Paket treffen, schriftlich festhalten und unterzeichnen (die Unterschrift gilt auch für eine elektronische Nachricht, aus der eindeutig hervorgeht, dass eine Vereinbarung über gegenseitige Vergütung zwischen dem Kunden und MTTA getroffen wurde).
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Wenn der Kunde bei einer zuvor vereinbarten Vergütungsvereinbarung die Teilnehmerzahl einer bestimmten Aktivität, eines Programms, einer Dienstleistung oder eines Pakets nicht bereitstellt, liegt die Verantwortung dafür beim Kunden. In diesem Fall können die zuvor vereinbarten Vergütungsbedingungen (der Endbetrag) nicht zum Nachteil von MTTA geändert werden. Ebenso kann die Vergütung nicht teilweise auf ein anderes Datum übertragen werden (z. B. wurde eine Vergütung für 20 Personen vereinbart, aber nur 12 erscheinen. MTTA ist nicht verantwortlich für die fehlenden 8 Teilnehmer, daher können diese 8 Personen die Vergütung zu keinem anderen Zeitpunkt in Anspruch nehmen). Der Wert der Vergütung kann in keinem Fall geringer sein als der zuvor vereinbarte Betrag.
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- REISEAGENTUR:
- Die Agentur hat den Namen der gewählten Aktivität, des Programms, der Dienstleistung oder des Pakets, das Ankunftsdatum sowie die Teilnehmerzahl in einer schriftlichen Mitteilung (Voucher oder Firmenbestellformular) bestätigt, die an eine der E-Mail-Adressen von MTTA gesendet wurde.
- Sie hat den vertraglich vereinbarten Prozentsatz des Gesamtbetrags, der zur Bestätigung und Reservierung einer Aktivität, eines Programms, einer Dienstleistung oder eines Pakets erforderlich ist, bezahlt.
5. PREISE DER AKTIVITÄTEN, PROGRAMME, DIENSTLEISTUNGEN UND PAKETE
SPORTAKTIVITÄTEN (Rafting, Kajakfahren, Canyoning usw.), RESTAURANT UND CAMP LABRCA (Einzelgäste):
Die Preise für Sportaktivitäten und Dienstleistungen, die im Camp Labrca angeboten werden, sind vorab festgelegt und enthalten die Mehrwertsteuer (MwSt.). Sie sind auf der Website www.maya.si (der Preis für jede Aktivität ist in der jeweiligen Aktivitätsbeschreibung angegeben) sowie in den Büros von MTTA veröffentlicht. Die Preise für Speisen und Getränke enthalten ebenfalls die MwSt. und sind in der Preisliste und Speisekarte des Sport- und Freizeitzentrums Labrca angegeben. Die Preise für private Gruppenpicknicks variieren je nach den gewünschten Optionen und der Gesamtzahl der Gäste. Daher erstellt MTTA für interessierte Kunden ein individuelles Angebot, das von MTTA-Mitarbeitern per E-Mail zugesandt wird. Touristische Abgaben und andere mögliche Steuern sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet.
PROGRAMME, DIENSTLEISTUNGEN UND PAKETE
(verschiedene geschäftliche Veranstaltungen für Einzelunternehmer, Firmen, Konzerne, Institutionen sowie verschiedene Vereine oder Clubs)
Die Preise für Programme, Dienstleistungen und Pakete werden für jede Anfrage oder Gegenseitigkeitsvereinbarung individuell festgelegt und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.). Der Preis hängt vom Inhalt, der Dauer und der Komplexität des jeweiligen Programms oder Pakets ab. Die Preise für Programme und Pakete werden in jedem Angebot bzw. Vertrag gesondert angegeben – es handelt sich dabei um maßgeschneiderte Programme und Pakete.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN ZU PREISEN:
MTTA behält sich das Recht vor, Preise nach Versand des Angebots an den Kunden zu ändern, wenn
– die Teilnehmerzahl geringer ist als zuvor vereinbart oder
– sich Marktpreise geändert haben, die die Preisgestaltung für Aktivitäten, Programme, Dienstleistungen oder Pakete beeinflussen.
Preisänderungen (Erhöhungen oder Senkungen) werden prozentual im gleichen Verhältnis berechnet, wie sich die zugrunde gelegten Preise verändert haben.
MTTA informiert den Kunden über jede Preisänderung mindestens 20 Tage vor Beginn der Aktivität, des Programms, der Dienstleistung oder des Pakets – schriftlich oder mündlich. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne Schadenersatz leisten zu müssen. In einem solchen Fall erstattet der Veranstalter dem Kunden den bereits gezahlten Betrag für die Aktivität, das Programm oder das Paket zurück.
Rabatte und Vergünstigungen sind nicht kombinierbar und gegenseitig ausgeschlossen. Wenn mehrere Rabatte angeboten werden, kann der Kunde bei der Anmeldung den für ihn vorteilhaftesten Rabatt wählen. Für Einzelkunden können Rabatte nur bei Barzahlung gewährt werden.
Während der Vorbereitung eines Angebots für eine Aktivität, ein Programm oder ein Paket können MTTA und der Kunde eine gegenseitige Vergütungsvereinbarung abschließen. Beide Parteien müssen im Voraus eine finanzielle Bewertung vornehmen und sich auf die zeitliche Planung der Vergütung einigen. Sollten MTTA und der Kunde feststellen, dass die Vergütung nicht in einem einzigen Ereignis abgegolten werden kann, kann die vereinbarte Vergütung über mehrere im Voraus festgelegte Ereignisse abgewickelt werden, bis die Vergütung vollständig beglichen ist. Die Vergütung muss innerhalb von höchstens zwei Jahren nach Abschluss der Vereinbarung abgeschlossen sein. Andernfalls gilt der Kunde als nicht mehr an der Begleichung der Vergütung interessiert, wodurch MTTA von allen Verpflichtungen aus der Vereinbarung entbunden ist. In diesem Fall gilt die Vergütung als vollständig bezahlt und somit abgeschlossen.
Für bestimmte Aktivitäten, Programme, Dienstleistungen oder Pakete kann MTTA verlangen, dass der Kunde vor Ort und auf die im Programm angegebene Weise bezahlt.
Dies betrifft Aktivitäten, Dienstleistungen, Programme und Pakete, die nicht direkt von MTTA, sondern von Dritten durchgeführt werden. In solchen Fällen tritt MTTA nicht als Veranstalter oder Vermittler, sondern ausschließlich als Informationsanbieter auf. Der Kunde muss in diesem Fall alle Ansprüche und Forderungen auf Rückerstattung oder Entschädigung direkt vor Ort gegenüber der Agentur oder Organisation geltend machen, die die jeweilige Aktivität, Dienstleistung, das Programm oder das Paket tatsächlich durchführt und auf die der Kunde vom Informationsanbieter verwiesen wurde.
6. SICHERHEIT DER TEILNEHMER WÄHREND DER AKTIVITÄTEN –
(Kurzübersicht der Anweisungen zu Haftung und gemeinsamer Haftung während sportlicher Aktivitäten, Programme, Dienstleistungen und Pakete, die von jedem Teilnehmer unterzeichnet werden müssen)
• Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass die Aktivität, an der sie wissentlich und freiwillig teilnehmen, eine erhöhte Gefährdung mit sich bringt. Im Falle eines Unfalls ist daher zu berücksichtigen, dass sie dieses Risiko bewusst akzeptiert haben. Da MTTA keine absolute Sicherheit während der Durchführung der Aktivität garantieren kann, übernehmen die Teilnehmer im Falle eines Unfalls oder Zwischenfalls während der Aktivität eine gemeinsame Haftung.
• Die Teilnehmer müssen psychisch und physisch gesund sein, dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen psychotropen Substanzen stehen und müssen schwimmen können (dies gilt für Wasseraktivitäten).
• Alle Teilnehmer müssen über 18 Jahre alt sein. Minderjährige Teilnehmer müssen von einem Erwachsenen begleitet werden oder eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten vorlegen, die ihre Teilnahme an bestimmten Aktivitäten erlaubt. Auch in diesem Fall übernehmen sie sowie ihre Begleitpersonen die Haftung und gemeinsame Haftung während der sportlichen Aktivitäten, Programme, Dienstleistungen oder Pakete.
- Teilnahmebeschränkungen für Aktivitäten:
- Mindestteilnehmerzahl: 3 Personen – andernfalls wird ein Aufpreis erhoben.
- Kinder ab 110 cm Körpergröße dürfen an der Rafting-Tour EASY teilnehmen.
- Kinder ab 125 cm Körpergröße dürfen an Zipline-Aktivitäten teilnehmen.
- Kinder, die schwimmen können und mindestens 130 cm groß sind, dürfen an Boka-Rafting-Touren teilnehmen.
- Kinder, die schwimmen können und mindestens 140 cm groß sind, dürfen an allen sportlichen Aktivitäten teilnehmen.
- Maximal zulässiges Gewicht: Frauen 100 kg, Männer 110 kg.
- MTTA behält sich das Recht vor, bei schlechten Wetterbedingungen zusätzliche Einschränkungen festzulegen.
- MTTA empfiehlt, dass schwangere Frauen sowie Personen mit ernsthaften gesundheitlichen Problemen oder Verletzungen nicht an sportlichen Aktivitäten teilnehmen.
- MTTA behält sich das Recht vor, Aktivitäten jederzeit abzusagen oder zu unterbrechen, wenn ungünstige Wetterbedingungen oder außergewöhnliche Umstände eintreten. Im Falle einer Absage erstattet MTTA dem Kunden alle Reservierungskosten oder hilft, einen neuen verfügbaren Termin zu finden – sofern der Kunde einverstanden ist.
- MTTA behält sich ebenfalls das Recht vor, Aktivitäten abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
- Gäste, die bereits verpflichtende Sportausrüstung für die Aktivität erhalten haben, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung, wenn sie selbst stornieren. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn eine Aktivität aufgrund mangelnder körperlicher Fitness eines Teilnehmers oder gefährlichen Verhaltens, das den Teilnehmer selbst oder andere gefährdet, abgebrochen werden muss.
- Sportaktivitäten beginnen mit dem Eintreffen der Gäste am Treffpunkt mit dem Guide und dauern bis zum Abschluss der Aktivität – also dem Anlanden am Endpunkt.
- MTTA übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die außerhalb der Aktivität, Dienstleistung, des Programms oder Pakets entstehen.
- MTTA haftet nicht für Verletzungen infolge von Zuwiderhandlungen gegen die oben genannten Bestimmungen oder bei Nichtbefolgung der Anweisungen der Guides oder anderer MTTA-Mitarbeiter.
- Teilnehmer mit Asthma oder anderen gesundheitlichen Problemen müssen den Guide oder ein anderes MTTA-Teammitglied vor Beginn der Aktivität darüber informieren.
- Verletzungen, die während einer Aktivität, Dienstleistung, eines Programms oder Pakets auftreten, müssen unverzüglich dem Guide/Instruktor oder einem anderen MTTA-Mitarbeiter gemeldet werden. Es muss ein Unfallbericht erstellt und vom Kunden sowie einem MTTA-Mitarbeiter unterzeichnet werden. Später gemeldete Verletzungen werden von MTTA nicht berücksichtigt.
- MTTA fotografiert alle Teilnehmer an den Aktivitäten und behält sich das Recht vor, diese Fotos für interne Zwecke zu verwenden. Die von MTTA aufgenommenen Fotos sind Eigentum von MTTA.
- MTTA übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände vor, während oder nach der Aktivität.
7. VORAUSZAHLUNGEN UND RATENZAHLUNGEN
Wenn der Kunde eine 100%ige Vorauszahlung für die Durchführung einer geschäftlichen Veranstaltung leistet, hat er Anspruch auf einen Sonderrabatt (z. B. Bonus-Rabatt, EBD – Early Bird Discount usw.). Dieser Rabatt muss im Angebot von TAMT an den Kunden eindeutig angegeben sein, und zwar vor der Zahlung der 100%igen Vorauszahlung. In Fällen, in denen der Kunde einen Sonderrabatt aufgrund einer vollständigen Vorauszahlung erhält, basiert das Angebot auf der Teilnehmerzahl, die der Kunde in seiner schriftlichen oder mündlichen Anfrage angegeben hat. TAMT erstellt und übermittelt das Angebot auf Grundlage dieser vorab vereinbarten Teilnehmerzahl.
Das bedeutet:
– Wenn die tatsächliche Teilnehmerzahl bei der Veranstaltung geringer ist als die ursprünglich angegebene oder geschätzte Zahl, ist der Kunde verpflichtet, die finanziellen Kosten für alle nicht erschienenen Teilnehmer zu tragen (d. h. den Unterschied zwischen der erwarteten und der tatsächlichen Teilnehmerzahl).
– Wenn die Teilnehmerzahl höher ist als die durch die 100%ige Vorauszahlung abgedeckte Zahl, ist der Kunde verpflichtet, TAMT die Differenz für die zusätzlichen Teilnehmer zu bezahlen, berechnet zum gleichen Preis und mit allen im ursprünglichen Angebot enthaltenen Rabatten.
Weitere Informationen zu Ratenzahlungen sind in unserem Vertriebsbüro erhältlich. Dort informieren wir Sie über alle Möglichkeiten der Ratenzahlung und erstellen auf Wunsch eine unverbindliche Berechnung.
Für Änderungen an einer bestehenden Reservierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR pro Anmeldeformular erhoben.
8. VERWENDUNG VON DATEN
MTTA schützt alle erhobenen personenbezogenen Daten gemäß dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten (UL RS Nr. 94/2007-UPB-1, im Folgenden: ZVOP-1). Mit der Bestätigung der Reservierung gilt der Kunde als damit einverstanden, dass seine Daten für statistische Auswertungen, Marktforschung, Kundensegmentierung sowie zur Information über neue Angebote verwendet werden dürfen. Wenn der Kunde nicht wünscht, dass seine Daten zu diesen Zwecken verwendet werden, kann er dies bei der Reservierung der Aktivität, des Programms oder des Pakets oder jederzeit danach schriftlich mitteilen.
9. STORNIERUNG EINER AKTIVITÄT, EINES PROGRAMMS, EINER DIENSTLEISTUNG ODER EINES PAKETS DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde hat das Recht, eine Aktivität, ein Programm, eine Dienstleistung oder ein Paket an derselben Stelle zu stornieren, an der er die Reservierung bestätigt hat. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, andernfalls gilt die Stornierung der Aktivität, des Programms, der Dienstleistung oder des Pakets nicht als wirksam. Wenn der Kunde eine Aktivität, ein Programm, eine Dienstleistung oder ein Paket storniert, hat MTTA Anspruch auf eine Kostenerstattung für den durch die Stornierung entstandenen Aufwand. Die Höhe der zu erstattenden Kosten hängt vom Zeitpunkt der Stornierung ab. Als Grundlage für die Berechnung der Stornokosten gilt das Datum des Eingangs der schriftlichen Stornierung. Wird die Stornierung per Einschreiben versandt, gilt das Datum der Abgabe bei der Post als maßgebliches Stornierungsdatum.
STORNIERUNG EINER AKTIVITÄT, DIENSTLEISTUNG, EINES PROGRAMMS ODER PAKETS:
- 60 oder mehr Tage vor dem geplanten Termin: Stornierung kostenlos.
- 59 bis 45 Tage vor dem geplanten Termin: MTTA behält oder berechnet 30 % des vereinbarten Preises.
- 44 bis 35 Tage vor dem geplanten Termin: MTTA behält oder berechnet 50 % des vereinbarten Preises.
- 34 bis 20 Tage vor dem geplanten Termin: MTTA behält oder berechnet 80 % des vereinbarten Preises.
- 19 bis 10 Tage vor dem geplanten Termin: MTTA behält oder berechnet 90 % des vereinbarten Preises.
- 9 bis 0 Tage vor dem geplanten Termin: MTTA behält oder berechnet 100 % des vereinbarten Preises.
- Nichterscheinen ohne Stornierung: MTTA behält oder berechnet 100 % des vereinbarten Preises.
Hat der Kunde bereits eine Anzahlung oder Vorauszahlung für eine Aktivität, ein Programm, eine Dienstleistung oder ein Paket geleistet, kann MTTA im Falle einer Stornierung seine Kosten aus dem bereits erhaltenen Betrag decken und nur die verbleibende Differenz zurückerstatten.
Wenn der Kunde eine 100 %ige Vorauszahlung für die Durchführung einer geschäftlichen Veranstaltung leistet, hat er Anspruch auf einen Sonderrabatt (z. B. Bonus-Rabatt, Early Bird Discount), der im Angebot von TAMT klar ausgewiesen sein muss, bevor die Zahlung erfolgt. Das Angebot basiert auf der vom Kunden schriftlich oder mündlich angegebenen Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger als die ursprünglich angegebene, trägt der Kunde die finanzielle Verantwortung für die Differenz. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl höher, muss der Kunde TAMT den Differenzbetrag für die zusätzlichen Teilnehmer zum gleichen Preis und mit denselben Rabatten zahlen.
Während der Durchführung einer Aktivität, eines Programms, einer Dienstleistung oder eines Pakets kann der Kunde auf eigenen Wunsch eine Stornierung vornehmen. In diesem Fall unterzeichnen MTTA und der Kunde eine schriftliche Stornierungserklärung, in der der Grund angegeben wird. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung, weder vollständig noch teilweise – unabhängig davon, ob die schriftliche Erklärung unterzeichnet wurde oder nicht.
Wenn die Teilnehmerzahl einer Aktivität, eines Programms oder Pakets niedriger ist als ursprünglich bestätigt, trägt der Kunde die finanzielle Verantwortung für die Differenz. MTTA berechnet die Kosten auf Grundlage der vom Kunden zwischen sieben und drei Tagen vor Beginn bestätigten Teilnehmerzahl. In diesem Zeitraum muss der Kunde schriftlich die endgültige Teilnehmerzahl mitteilen, um MTTA eine ordnungsgemäße und hochwertige Durchführung zu ermöglichen.
Nach Bestätigung der Reservierung kann der Kunde in schriftlicher Absprache mit MTTA den Namen des Kunden oder die Teilnehmerzahl ändern. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der schriftlichen Bestätigung durch MTTA. Für eine reduzierte Teilnehmerzahl gelten die oben genannten Stornierungsfristen; gewährte Gruppenrabatte entfallen.
Wird eine individuelle Reservierung storniert, muss der Kunde innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Stornierungsgrunds MTTA schriftlich informieren. Bei gesundheitsbedingter Stornierung (Krankheit des Kunden oder naher Familienangehöriger: Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegerkinder, Geschwister, Enkel oder Großeltern – Nachweis erforderlich) ist ein ärztliches Attest beizufügen. In diesem Fall erhält der Kunde 100 % des bereits gezahlten Betrags zurück.
Bei Stornierungen durch Unternehmen, Institute, Vereine oder Verbände wird der Grund sorgfältig geprüft. Ist die Stornierung begründet, vereinbaren der Kunde und MTTA gemeinsam einen neuen Termin – die Terminänderung ist einmalig möglich. Wird kein neuer Termin innerhalb von 7 Tagen nach der Stornierung vorgeschlagen oder nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich bestätigt, darf MTTA den Termin weitergeben, und der Kunde verliert seinen Anspruch darauf. Schlechtes Wetter gilt nicht als gültiger Stornierungsgrund, sofern MTTA die Leistung ordnungsgemäß erbringen kann. Wird die Stornierung als unbegründet bewertet oder nutzt der Kunde den Ersatztermin nicht, stellt MTTA eine Rechnung über den vollen Betrag aus, als wäre die Leistung erbracht worden.
Wenn ein Unternehmen mit MTTA eine gegenseitige Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat und storniert, erhält es ebenfalls einen neuen Termin, den es im Voraus bestätigen muss. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung innerhalb der neu vereinbarten Frist nicht nach, gilt die Vergütung als erbracht und abgeschlossen, da MTTA wirtschaftlichen Schaden erleidet, wenn der reservierte Termin ungenutzt bleibt.
Im Falle einer Stornierung aufgrund von Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg oder höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von MTTA liegen, erfolgt keine Rückerstattung. MTTA wird jedoch gemeinsam mit dem Kunden einen neuen Termin für die Aktivität, das Programm, die Dienstleistung oder das Paket festlegen – innerhalb von maximal zwei Jahren, nachdem der Stornierungsgrund weggefallen ist.
10. STORNIERUNG ODER ÄNDERUNG VON AKTIVITÄTEN, PROGRAMMEN, DIENSTLEISTUNGEN ODER PAKETEN DURCH MTTA
Gemäß der geltenden Gesetzgebung behält sich MTTA das Recht vor, Aktivitäten, Dienstleistungen oder Pakete in den folgenden Fällen zu stornieren oder zu ändern:
Wenn die Durchführung der Aktivität, des Programms, der Dienstleistung oder des Pakets die Gesundheit oder das Leben der Teilnehmer gefährdet.
Wenn sich für eine Aktivität, ein Programm, eine Dienstleistung oder ein Paket eine unzureichende Anzahl an Teilnehmern anmeldet, storniert MTTA die Aktivität, das Programm oder das Paket mindestens sieben (7) Tage vor dem geplanten Termin, informiert alle Personen, die bereits eine Reservierung vorgenommen haben, und erstattet ihnen den gesamten bereits bezahlten Betrag zurück.
MTTA behält sich das Recht vor, ganz oder teilweise von Aktivitäten, Programmen, Dienstleistungen oder Paketen zurückzutreten, wenn außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg oder andere Fälle höherer Gewalt eintreten, die außerhalb der Kontrolle des Kunden liegen. Diese Umstände können nicht vorhergesehen, beseitigt oder vermieden werden und können einen gerechtfertigten Grund darstellen, die Reservierung nicht im Voraus zu bestätigen, sofern die Informationen über diese Umstände bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorlagen. In solchen Fällen erstattet MTTA keinen bereits bezahlten Kaufpreis.
MTTA behält sich das Recht vor, ganz oder teilweise von Aktivitäten, Programmen oder Paketen zurückzutreten, wenn ein oder mehrere Kunden oder deren Gäste vor oder während der Aktivität direkt gegen die Bestimmungen der „Haftungs- bzw. Solidaritätserklärung während sportlicher Aktivitäten“ sowie gegen die „Hausordnung des Camp Labrca“ verstoßen. In diesem Fall erstattet MTTA den bereits gezahlten Kaufpreis nicht zurück.
MTTA behält sich das Recht vor, ganz oder teilweise von Aktivitäten, Programmen, Dienstleistungen oder Paketen zurückzutreten, wenn vor oder während der Aktivität, des Programms, der Dienstleistung oder des Pakets eine verantwortliche Person, die für MTTA tätig ist, feststellt, dass eine oder mehrere Personen körperlich und/oder psychisch nicht in der Lage sind, die für eine bestimmte Aktivität, ein Programm, eine Dienstleistung oder ein Paket erforderliche Belastung auszuhalten, und dass eine Fortsetzung deren eigenes oder das Leben anderer gefährden würde – und dies vor Beginn nicht erkennbar war oder festgestellt werden konnte, und der Kunde MTTA darüber nicht informiert hat. In diesem Fall erstattet MTTA den bereits gezahlten Kaufpreis ebenfalls nicht zurück.
11. BESCHWERDEN
Der Kunde muss Beanstandungen oder Mängel unmittelbar vor Ort melden und diese dem Leiter der Aktivität, des Programms, der Dienstleistung oder des Pakets oder dem jeweiligen Anbieter mitteilen. Ist der Grund der Beschwerde nicht sofort behebbar, muss der Kunde gemeinsam mit dem Dienstleister oder Leiter der Aktivität, des Programms oder Pakets eine schriftliche Bestätigung – ein Reklamationsformular – ausfüllen, das vom Vertreter des Dienstleisters und dem Geschädigten (Kunden) unterzeichnet wird. Dieses Formular dient als offizielles Dokument, das bestätigt, dass der Kunde vor Ort eine Beschwerde über die Dienstleistungen eingereicht hat.
Beschwerden müssen begründet sein. Der Kunde sollte daher seiner Reklamation geeignete Belege und/oder Bestätigungen der Tatsachen beifügen – etwa von einem Guide, Fahrer, Restaurantbetreiber, Hotelbetreiber, Transportunternehmen oder einer anderen relevanten Person, auf deren Grundlage der Kunde seinen Anspruch geltend macht. MTTA ist verpflichtet, dem Kunden innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Beschwerde eine erste schriftliche Antwort zu erteilen und innerhalb einer angemessenen Frist eine abschließende Antwort zu geben. Diese Frist richtet sich nach der Zeit, die erforderlich ist, um die Informationen vom Dienstleister oder von Dritten gemäß Artikel 892 des Obligationengesetzes einzuholen.
Bis zum Erhalt der Antwort verzichtet der Kunde darauf, die Beschwerde an andere Personen oder Gerichte weiterzugeben, Informationen an die Medien zu übermitteln oder die Beschwerde öffentlich zu machen. MTTA bearbeitet nur solche Beschwerden, deren Gründe nicht bereits vor Ort behoben werden konnten.
12. GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Der Kunde ist mitverantwortlich und gewährleistet gegenüber MTTA, dass keiner der Teilnehmer an den Aktivitäten, Programmen, Dienstleistungen oder Paketen gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen hat, die eine Teilnahme verhindern könnten. Der Kunde ist sich bewusst, dass alle von MTTA angebotenen Aktivitäten, Programme, Dienstleistungen und Pakete ein erhöhtes Verletzungs- und Gefahrenrisiko beinhalten.
Diese Aktivitäten, Programme, Dienstleistungen und Pakete sind in keinem Fall geeignet für:
– Schwangere Frauen,
– Personen mit Rückenverletzungen,
– Personen mit schweren Verletzungen oder nach größeren Operationen,
– Personen mit Bluthochdruck sowie
– Personen mit Herzproblemen.
Frauen über 100 kg und Männer über 110 kg dürfen nicht teilnehmen.
Alle Personen mit gesundheitlichen Problemen müssen MTTA bereits bei der Reservierung darüber informieren; wenn dies nicht möglich ist, dann spätestens vor Beginn einer Aktivität, eines Programms, einer Dienstleistung oder eines Pakets.
13. AKTIVITÄTEN, PROGRAMME, DIENSTLEISTUNGEN UND PAKETE, DIE NICHT VON MTTA ORGANISIERT WERDEN
Wenn MTTA nicht der Veranstalter einer Aktivität, eines Programms, einer Dienstleistung oder eines Pakets ist, tritt das Unternehmen ausschließlich als Vermittler auf. In solchen Fällen übermittelt MTTA die vom jeweiligen Veranstalter und/oder Anbieter erhaltenen Informationen an den Kunden und unterstützt diesen bei der Anmeldung zur Aktivität, zum Programm, zur Dienstleistung oder zum Paket. Die Bedingungen für Anmeldung, Zahlung und Stornierung richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen anderen Veranstalters. Diese Programme sind besonders gekennzeichnet, ebenso wie die Hinweise und Mitteilungen zu den entsprechenden Aktivitäten, Programmen, Dienstleistungen oder Paketen. MTTA gilt in solchen Fällen als Verkäufer im Namen und auf Rechnung Dritter. Beschwerden müssen daher direkt an den jeweiligen Veranstalter oder Anbieter der Aktivität, des Programms, der Dienstleistung oder des Pakets gerichtet werden.
14. GESCHENKGUTSCHEINE
Geschenkgutscheine sind bei MTTA erhältlich. Alle Geschenkgutscheine, Coupons und sonstigen Gutscheine sind vom Ausstellungsdatum bis zum auf dem Gutschein angegebenen Ablaufdatum gültig.
Eine Verlängerung des Gültigkeitsdatums ist nicht möglich. Sofern nicht anders angegeben, können Geschenkgutscheine und Coupons für Aktivitäten, Programme, Dienstleistungen und Pakete bei MTTA bis zum Ablaufdatum eingelöst werden. MTTA übernimmt keine Haftung für Ansprüche im Zusammenhang mit Diebstahl oder sonstigem Verlust von Geschenkgutscheinen. Geschenkgutscheine können unter keinen Umständen in bar ausgezahlt werden. Das Kopieren oder anderweitige Reproduzieren von Geschenkgutscheinen ist verboten und gesetzlich strafbar. Es werden ausschließlich originale MTTA-Geschenkgutscheine akzeptiert, die Originalunterschriften, Stempel und andere überprüfbare Merkmale enthalten.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Alle Preise für Aktivitäten im MTTA-Katalog verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Preise für einzelne Programme und Pakete verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist das zuständige Gericht in Tolmin zuständig. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und abgeschlossenen Verträge ab dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website www.maya.si, wo alle Änderungen regelmäßig aktualisiert werden. Eine gedruckte Fassung ist außerdem in den Büros von MTTA erhältlich.
Reisebüro Maya team d.o.o.
Borut Nikolaš
Geschäftsführer (CEO)
Tolmin, Januar 2020